Kosten

Die Kosten der anwaltlicher Beratung und sonstigen Tätigkeit werden in der Regel nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) abgerechnet. Selbstverständlich geben wir Ihnen bereits im Vorfeld Auskunft über die zu erwartenden Kosten. Sofern Sie sich selber informieren möchten, können Sie dies auch auf die Homepage der Bundesrechtsanwaltskammer unter http://www.brak.de/fuer-anwaelte/gebuehren-und-honorare/ machen.

Rechtsrat und rechtliche Vertretung müssen nicht ein Vermögen kosten!

Zugegeben: Ein Rechtsanwalt ist - verglichen mit anderen Dienstleistungen - nicht unbedingt für Discounterpreise zu haben. Es gibt jedoch Möglichkeiten, mit einem kleinen Geldbeutel Rechtsrat und rechtliche Vertretung zu honorieren.

Häufig bekommt man die Frage gestellt, warum ist der Anwalt so „teuer“?

Die Gründe hierfür liegen darin, dass der Anwalt, vergleichbar mit einem Architekten, der für seine Berechnungen einzustehen hat, für den erteilten Rat die Haftung übernehmen muss. Das bedeutet, dass er bei Fehlinformationen für einen eventuell deswegen eingetretenen Schaden in Regress genommen werden kann. Abhängig von der Sache, in der Rat erteilt wurde, können hier schnell hohe Schadenssummen zusammenkommen. Daher tragen Rechtsberater ein hohes finanzielles Risiko, welches nur teilweise durch eine Haftpflichtversicherung abgedeckt werden kann.

Sofern Sie eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen haben, wird diese die Kosten tragen. Eine entsprechende Anfrage kann der für Sie tätige Rechtsanwalt stellen. Bitte bringen Sie die entsprechenden Unterlagen zu einem etwaigen Termin mit uns mit!

Sollten Sie unter einem bestimmten Einkommen liegen, kommen Beratungshilfe für Rechtsrat und vorgerichtliche Tätigkeit und Prozesskostenhilfe für die gerichtliche Vertretung in Betracht. Sie werden im Rahmen des ersten Kontaktes mit der Kanzlei selbstverständlich über diese Möglichkeiten und ihre Inanspruchnahme informiert!