Verkehrsunfall

Bei Unfällen im Straßenverkehr übernehmen wir die gesamte Schadensabwicklung für Sie und betreuen Sie quasi von der ersten bis zur letzten Sekunde. D.h. wir stellen den Kontakt zum Sachverständigen zwecks der Fahrzeugbegutachtung her, wir machen Ihre zahlreichen Ansprüche bei der gegnerischen Haftpflichtversicherung geltend, kontaktieren die Polizei, Staatsanwaltschaft und sonstigen Behörden.

Bei einem Verkehrsunfall gilt es schnell zu reagieren. Bestenfalls haben Sie bereits am Unfallort begonnen, die Beweise zu sichern und befolgen immer folgende Vorgehensweise:

1) Lassen Sie das Fahrzeug so stehen wie es nach dem Unfall steht.

2) Schauen Sie sich direkt nach dem Unfall um, wer kann den Unfall wahrgenommen haben, z.B. der nachfolgende/ voraus- oder nebenherfahrende Verkehrsteilnehmer oder auch Fußgänger. Lassen Sie sich von diesen den Vor- und Nachnamen sowie die Telefonnummer geben.

3) Machen Sie direkt nach dem Unfall Fotos von den Fahrzeugen und der Straße, um hiermit die Schäden an den Fahrzeugen zu sichern und die Kollusionsstellung der Fahrzeuge zu ermitteln. Hier gilt: lieber ein Foto zu viel als eines zu wenig. Daher fertigen Sie mehrere Fotos aus unterschiedlichen Entfernungen und Standorten.

4) Kontaktieren Sie Ihren Anwalt um das weitere Verhalten und Vorgehen bereits am Telefon zu besprechen.

5) Sind Sie der Auffassung den Unfall nicht schuldhaft verursacht zu haben, alarmieren Sie die Polizei und lassen Sie eine Verkehrsunfallanzeige fertigen. Bei Zweifeln über den Unfallhergang machen Sie der Polizei gegenüber keine weiteren Angaben. Hier gilt: ohne meinen Anwalt sage ich nichts. Sie wissen gar nicht, was Sie zum Teil mit den Äußerungen hervorrufen! Sollten Sie der 100%-igen Ansicht sein, dass Sie eindeutig Schuld an dem Unfall haben, dann können Sie ein eventuelles Verwarnungsgeld hinnehmen. Aber auch hier ist es besser ohne Rücksprache mit Ihrem Anwalt sich nicht zum Unfall zu äußern.

Vorsicht ist geboten, bei spontanen Schuldbekenntnissen! Am Unfallort steht man meist noch unter Schock oder ist aufgeregt und von dem Ereignis überwältigt. Lassen Sie sich Zeit mit der Beurteilung des Unfallgeschehens. Die Aussage, den Unfall eventuell verursacht bzw. mit verursacht zu haben, kann auch noch später getroffen werden. Durch spontane Schuldbekenntnisse gefährden Sie Ihre eigenen Ansprüche und unter Umständen auch Ihren Versicherungsschutz!

6) Kontaktieren Sie Ihren Anwalt zwecks Vereinbarung eines zeitnahen Termins, um die Angelegenheit umfassend zu besprechen. Hierbei beantworten wir Ihnen insbesondere folgende Fragen:

• Besteht ein umfassender Anspruch auf Schadensersatz, oder müssen Sie mit Anrechnung einer Mithaftungsquote rechnen?

• Haben Sie einen Anspruch auf einen Mietwagen oder können Sie eine Nutzungsausfallentschädigung für Ihr Fahrzeug verlangen?

• Wie hoch ist Ihr eventueller Schmerzensgeldanspruch?

• Haben Sie Anspruch auf Verdienstausfall?

• Wer trägt die Heilbehandlungskosten (Zuzahlungen für Behandlungen und Medikamente, Praxisgebühr etc.)?

• Ist es erforderlich einen Kfz-Gutachter zu beauftragen, und wer übernimmt dessen Kosten?

• Sind eventuelle Ansprüche der gegnerischen Partei auf Schmerzensgeld und Schadensersatz berechtigt oder wie kann ihnen erfolgreich entgegengetreten werden?

Ihre individuellen Fragen werden selbstverständlich im anwaltlichen Beratungsgespräch ausführlich erörtert.

Wenn Sie in einen Unfall verursacht haben, dann kümmert sich um den Schaden des Gegners Ihre Haftpflichtversicherung − die bezahlen Sie dafür, dass sie berechtigte Ansprüche erfüllt und unberechtigte abwehrt. Aber um Ihren Schaden wird sich niemand für Sie kümmern (höchstens für sich selbst): nicht die Polizei, nicht die Werkstatt und schon gar nicht die Versicherung des Unfallgegners. Genau diesen Eindruck wird sie allerdings zu erwecken suchen, damit Sie sich keinen Anwalt nehmen - schließlich könnte der noch weitere Schadenersatzpositionen finden und diese auch geltend machen. Hier gilt unser Rat kontaktieren Sie uns direkt nach dem Unfall und schildern diesen uns kurz, sofern danach festgestellt werden kann, dass Sie keinerlei Verschulden an dem Unfall haben, dann brauchen Sie auch nicht einmal eine Rechtschutzversicherung zu haben und müssen auch keine Kosten beim Anwalt bezahlten. Hier gilt: sind Sie zu 100 % nicht Schuld am Unfall, dann muss die gegnerische Haftpflichtversicherung die Anwaltskosten übernehmen. Insofern wird diese Schadensposition genauso ersetzt wie Ihr beschädigtes Fahrzeug. Daher haben Sie überhaupt nichts zu verlieren, wenn Sie gleich zum Anwalt gehen. Im Gegenteil sogar Sie können nur gewinnen, da wir uns sofort ab Beauftragung umfassend um die Schadensabwicklung kümmern, so dass Sie sich entspannt zurücklehnen können und quasi nur noch die Hand aufhalten müssen. Zudem müssen Sie somit keine lästigen Fragen der gegnerischen Versicherung beantworten und können somit auch Ihre wertvolle Zeit anderweitig verwenden.

Rechtsanwalt Henry Schlosser berät und vertritt Sie auf diesem Rechtsgebiet sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich.